FAQ – Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zur Wohnung & Bewerbung
Für eine Wohnungsbewerbung benötigen wir eine Selbstauskunft, welche Sie von uns per Mail erhalten, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Zusätzlich sind Kopien bzw. Bilder der Personalausweise oder Reisepass hochzuladen. Sofern Sozialleistungen bezogen werden, sind außerdem entsprechende Nachweise des zuständigen Amtes einzureichen. Die SCHUFA-Auskunft wird durch uns eingeholt, sofern Sie uns hierzu Ihre Zustimmung in der Selbstauskunft erteilen.
Die Bewerbung erfolgt bequem über unsere Homepage. Wählen Sie die gewünschte Wohnung aus und senden Sie Ihre Anfrage direkt über die Wohnungsanzeige.
Alle aktuellen Angebote finden Sie unter dem Menüpunkt > Mieten.
Sie haben die Möglichkeit, ein persönliches Suchprofil zu hinterlegen. Dabei können Sie passende Kriterien angeben, zum Beispiel in welchem Ort sich die Wohnung befinden soll, wie viel Zimmer Sie benötigen oder welche Wohnungsgröße Sie wünschen. Sobald ein Wohnungsangebot zu Ihren hinterlegten Kriterien passt, werden Sie automatisch benachrichtigt.
Unser Tipp: Wählen Sie beim Erstellen Ihres Suchprofils das Kriterium „Einbauküche“ möglichst nicht aus, da wir unsere Wohnungen überwiegend ohne Einbauküche vermieten. So erhalten Sie eine größere Auswahl an passenden Wohnungsangeboten.
Eine klassische Warteliste für Interessenten führen wir nicht. Sollten aktuell keine passenden Wohnungsangebote auf unserer Homepage verfügbar sein, haben Sie jedoch die Möglichkeit, ein individuelles Suchprofil anzulegen.
Nach Anlage Ihres Suchprofils werden Sie in unserem System als wohnungssuchend erfasst und erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail. Zukünftig informieren wir Sie dann über passende Wohnungsangebote.
Die Kreisbau Hechingen bietet Mietwohnungen in Hechingen, Bodelshausen, Rangendingen, Bisingen und Burladingen an. Unser Wohnungsbestand verteilt sich damit auf mehrere Städte und Gemeinden in der Region.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantragen. In der Regel erhalten Sie den Antrag beim zuständigen Bürgerbüro bzw. Wohnungsamt oder auf der Internetseite Ihrer Kommune. Für die Beantragung sind unter anderem Nachweise über das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen erforderlich. Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann, hängt insbesondere von der Haushaltsgröße und dem Einkommen ab. Mit einem gültigen WBS können Sie sich auf Wohnungen bewerben, die der entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen.
Weitere Infos finden Sie auch in unserem Flyer
»Wohnberechtigungsschein (WBS) – einfach erklärt!«
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns eine Einladung mit möglichen Besichtigungsterminen. Wählen Sie einfach den für Sie passenden Termin aus und buchen Sie diesen online.
Die Besichtigung findet direkt in der Wohnung statt. Dabei zeigen wir Ihnen alle Räume sowie den dazugehörigen Keller. Falls vorhanden, können Sie außerdem gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Wasch- und Trockenräume besichtigen.
Die Wohnung gefällt Ihnen?
Nach der Besichtigung erhalten Sie per E-Mail einen Link zu unserer digitalen Selbstauskunft. Dort können Sie Ihre Angaben bequem online einreichen und sich auf die besichtigte Wohnung bewerben.
Kosten & Vertragsbeginn
Nein, für die Anmietung einer Wohnung fällt keine Provision an. Die Kreisbau Hechingen ist Eigentümerin und Vermieterin der Wohnungen.
Ja, in der Regel beträgt die Mietkaution eine Monatskaltmiete.
Vor der Wohnungsübergabe sind die Mietkaution in Höhe einer Monatskaltmiete, die Genossenschaftsanteile in Höhe von 1.240,00 € sowie – je nach Mietbeginn – die erste volle oder anteilige Monatsmiete zu überweisen.
Wohnen & Mietverhältnis
Kleintiere dürfen grundsätzlich gehalten werden. Auch Hunde und Katzen sind in unseren Wohnungen gestattet, solange von der Tierhaltung keine Störungen oder Beeinträchtigungen für andere Mieterinnen und Mieter ausgehen und eine artgerechte Haltung gewährleistet ist.
Bitte informieren Sie uns vorab, wenn eine weitere Person dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum in Ihre Wohnung einziehen soll. > Zum Onlineformular.
Teilen Sie uns bitte mit, wer die einziehende Person ist, in welchem Verhältnis sie zu Ihnen steht und ob der Einzug dauerhaft vorgesehen ist. Wir prüfen anschließend, ob eine Zustimmung erforderlich ist.
Für die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde stellen wir Ihnen anschließend die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung aus.
Bauliche Veränderungen sind vorab mit uns abzustimmen und grundsätzlich schriftlich genehmigen zu lassen. Ob bei Auszug ein Rückbau erforderlich ist, wird im Rahmen der Genehmigung festgelegt.
Ihre Anfrage können Sie per Post oder vorzugsweise per E-Mail an unsere technische Abteilung senden: technik@kreisbau-hechingen.de
Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung – telefonisch oder über unser > Kontaktformular. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation und besprechen mögliche Lösungen.
Schäden oder technische Probleme können Sie uns auf verschiedenen Wegen melden:
- über > casavi, unsere Mieter-App,
- über das > Online-Schadensformular auf unserer Homepage,
- per E-Mail an technik@kreisbau-hechingen.de oder
- telefonisch unter 07471 9319-0.
Damit wir Ihr Anliegen schnell einordnen und bearbeiten können, helfen uns möglichst genaue Angaben. Bitte teilen Sie uns insbesondere mit:
- wo der Schaden oder das Problem aufgetreten ist,
- was genau nicht funktioniert oder beschädigt ist,
- seit wann das Problem besteht,
- ob sich der Schaden verändert oder verschlimmert und
- ob bereits Folgeschäden entstanden sind.
Fotos helfen uns bei der Einschätzung zusätzlich und können über casavi oder das Online-Schadensformular direkt mitgeschickt werden.
Unser Tipp: Je genauer Sie den Schaden oder das Problem beschreiben, desto besser können wir die notwendigen nächsten Schritte vorbereiten.
Bei unmittelbarer Gefahr für Personen, insbesondere bei Brand, Kabelbrand oder Gasgeruch, verständigen Sie bitte zuerst die zuständigen Rettungs- bzw. Notdienste.
Ein akuter technischer Notfall liegt vor, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, um größere Schäden oder Gefahren zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere:
Heizung
- Ausfall der Heizung in der gesamten Wohnung oder im Gebäude
- Wasseraustritt aus Heizleitungen oder Heizkörperanschlüssen
Sanitär / Warmwasser
- Ausfall des Warmwassers
- Wasseraustritt, z. B. aus Badewanne, Boiler oder WC
- Wasser tritt aus der Decke oder dem Badschacht aus
- Rohrbruch
- verstopfte Toilette
Elektrik
- kein Strom in der gesamten Wohnung
- kein Strom oder Licht im gesamten Treppenhaus, Keller oder Gebäude
Sonstiges
- Garagen- oder Tiefgaragentor lässt sich nicht öffnen
- Haustür lässt sich nicht öffnen
- eingeschlagene oder beschädigte Glasscheiben mit Unfallgefahr durch Glasbruch
Bitte halten Sie bei Ihrer Meldung möglichst folgende Angaben bereit:
- Name, Anschrift und Telefonnummer
- genaue Lage des Schadens
- kurze und möglichst genaue Beschreibung des Problems
- seit wann der Schaden besteht
- Umfang des Schadens und ob sich dieser weiter ausbreitet
- ob eine unmittelbare Gefahr für Personen oder das Gebäude besteht
Fotos können bei der Einschätzung zusätzlich hilfreich sein, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten, auch am Wochenende oder an Feiertagen, erreichen Sie uns in technischen Notfällen über die Notfallnummer +49 151 61326996.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten, auch am Wochenende oder an Feiertagen, erreichen Sie uns in technischen Notfällen über die Notfallnummer +49 151 61326996.
Bei Problemen oder Unstimmigkeiten mit anderen Hausbewohnern können Sie uns Ihr Anliegen über unsere Mieter-App > casavi mitteilen.
Falls Sie > casavi noch nicht nutzen, können Sie sich selbstverständlich auch per E-Mail oder telefonisch an uns wenden.
Bitte schildern Sie die Situation möglichst konkret. Wir prüfen Ihre Meldung und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Ja, Stellplätze und Garagen können separat zur Wohnung angemietet werden. Ob aktuell ein Stellplatz oder eine Garage verfügbar ist, prüfen wir gerne für Sie.
Bei Verfügbarkeit erhalten Sie einen separaten Stellplatz- bzw. Garagenmietvertrag.
Kündigung & Auszug
Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mieterinnen und Mietern unterschrieben werden und spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats beendet werden kann.
Gerne können Sie hierfür unsere Kündigungsvorlage verwenden. Das unterzeichnete Dokument können Sie uns auch per E-Mail zusenden. Den Beendigungszeitpunkt bestätigen wir Ihnen anschließend schriftlich.
Bitte beachten Sie: Die Kündigung Ihrer Wohnung beendet nicht automatisch Ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Wenn Sie auch Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, ist hierfür eine separate Kündigung erforderlich.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Sobald die Wohnung online veröffentlicht ist, kann sich der Interessent regulär auf die Wohnung bewerben. Dabei kann er gerne angeben, dass die Bewerbung auf Empfehlung des bisherigen Mieters erfolgt.
Anschließend prüfen wir die Bewerbung und teilen dem Interessenten unsere Entscheidung mit. Die Empfehlung als Nachmieter begründet keinen Anspruch auf die Wohnung.
Nach Ihrem Auszug prüfen wir, ob noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen. Anschließend erhalten Sie eine Abrechnung und die Kaution wird – soweit keine Ansprüche mehr offen sind – zurückgezahlt.
Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus und ist mit einer Nachzahlung zu rechnen, kann ein angemessener Teil der Kaution bis zur Abrechnung einbehalten werden.
Die Kaution wird in der Regel innerhalb von drei Monaten ausgezahlt. Je nach Prüfungsaufwand kann die Abrechnung jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Nebenkosten & Abrechnung
Nebenkosten sind laufende Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung eines Wohngebäudes entstehen.
Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:
- Heizung und Warmwasser
- Wasser und Abwasser
- Müllentsorgung und Straßenreinigung
- Hausreinigung und Winterdienst
- Gartenpflege
- Allgemeinstrom
- Aufzug
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
Welche Nebenkosten für Ihre Wohnung tatsächlich anfallen, hängt vom jeweiligen Gebäude ab.
Die monatlichen Nebenkosten zahlen Sie zunächst zusammen mit der Miete als Vorauszahlung. Einmal jährlich werden die geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
Für die Erstellung der Abrechnung benötigen wir zunächst die Abrechnungsdaten unserer Dienstleister, zum Beispiel für Müll, Heizung und Wasser.
Die Nebenkostenabrechnung für das vorherige Kalenderjahr erhalten Sie spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
Eine Nachzahlung entsteht, wenn die von Ihnen geleisteten monatlichen Vorauszahlungen nicht ausreichen, um die tatsächlich angefallenen Betriebs- und Heizkosten des Abrechnungszeitraums zu decken.
Gründe hierfür können beispielsweise gestiegene Energie- oder Betriebskosten, ein höherer Verbrauch oder veränderte Kosten für einzelne Dienstleistungen sein.
In Ihrer Nebenkostenabrechnung werden die geleisteten Vorauszahlungen den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt. Ist Ihr Kostenanteil höher als die Summe Ihrer Vorauszahlungen, ergibt sich eine Nachzahlung. Die genaue Zusammensetzung können Sie Ihrer Abrechnung entnehmen.
Mitgliedschaft (Genossenschaft)
Eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist in der Regel erforderlich, wenn Sie eine Wohnung bei der Kreisbau Hechingen anmieten.
Bei Abschluss eines Mietvertrags sind in der Regel vier Geschäftsanteile zu je 310 € zu zeichnen. Dies entspricht insgesamt 1.240 €.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Formular „Aufkündigung“ auf unserer Homepage. Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden, sofern das Mietverhältnis beendet ist.
Die fristgerecht gekündigten Geschäftsanteile werden nach Feststellung der Bilanz in der Mitgliederversammlung des Folgejahres ausgezahlt.
Bitte informieren Sie uns über den Tod des Mitglieds und reichen Sie eine Sterbeurkunde ein. Die weiteren Schritte stimmen wir anschließend mit den Hinterbliebenen ab.
Mülltrennung & Ordnung
Nicht verwertbare Abfälle wie Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel oder stark verschmutzte Verpackungen.
Organische Abfälle wie Essensreste, Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz und Teebeutel.
Saubere Papier- und Kartonabfälle wie Zeitungen, Verpackungen aus Papier und Kartonagen (bitte zerkleinern).
Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen wie Joghurtbecher, Dosen und Getränkekartons (restentleert).
Das Landratsamt Zollernalbkreis legt feste Termine fest (meist März–Oktober). Die Mieter werden rechtzeitig von uns über den Termin informiert. Im Wohngebiet Bodelshausen kann Sperrmüll zusätzlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Tübingen angemeldet werden. Außerhalb dieser Termine ist die Abgabe bei örtlichen Wertstoffhöfen kostenpflichtig möglich.
Die Kehrwoche dient dazu, die gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Hauses sauber und gepflegt zu halten. Welche Aufgaben Sie übernehmen müssen, richtet sich nach der Hausordnung bzw. der für Ihr Gebäude geltenden Regelung.
In der Regel gehören dazu die Reinigung des Treppenhauses, der Flure und weiterer gemeinschaftlich genutzter Bereiche. Je nach Objekt können auch die Reinigung des Hauseingangs oder der Zugangswege sowie weitere Aufgaben dazugehören.
Bitte führen Sie die Kehrwoche regelmäßig und zu den vorgesehenen Zeiten durch. Sollten Sie verhindert sein, kümmern Sie sich bitte selbstständig um eine Vertretung.
Die Hausordnung haben Sie zusammen mit Ihrem Nutzungsvertrag erhalten. Dort können Sie alle geltenden Regelungen jederzeit nachlesen.
Die Ruhezeiten gelten täglich von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 7:00 Uhr. Auch außerhalb der Ruhezeiten sollte auf eine angemessene Lautstärke geachtet werden. Weitere Informationen und Regelungen zu den Ruhezeiten finden Sie in der Hausordnung.
Service & Dokumente
Bescheinigungen oder Formulare, wie beispielsweise eine Wohnungsgeberbestätigung oder Mietbescheinigung, können Sie uns bequem über unsere Mieter-App oder per > E-Mail zukommen lassen. Wir füllen die entsprechenden Unterlagen für Sie aus und lassen Ihnen diese anschließend wieder zukommen.
Mieterapp CASAVI (Mitgliederportal)
Bei Fragen zur Nutzung des Kundenportals hilft Ihnen das integrierte Hilfecenter weiter. Dort finden Sie zahlreiche Anleitungen und Antworten zu den wichtigsten Funktionen.
Sie erreichen das Hilfecenter jederzeit über das Fragezeichen-Symbol oben rechts im Portal.
Nach dem Login gelangen Sie auf die Pinnwand, die Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Informationen bietet (z. B. Mitteilungen, Kontakte und Anfragen).
Service:
Hier können Sie Anfragen stellen, den Bearbeitungsstatus verfolgen und Ansprechpartner mit Kontaktdaten einsehen.
Infos & Dokumente:
Hier finden Sie Mitteilungen, Termine, persönliche Dokumente sowie den FAQ-Bereich mit häufigen Fragen.
Das Kundenportal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und erleichtert die Kommunikation mit der Hausverwaltung.
Sie haben weitere Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!